Vorweg: Was muss ich tun, wenn ich meine Parzelle ab- bzw. weitergeben möchte?
Auf jeden Fall den Vorstand darüber informieren. Auch wenn ein Freund, ein Verwandter oder ein Bekannter die Parzelle übernehmen möchte, muss der Vorstand darüber aufgeklärt werden, da es sich bei dem Grundstück um ein Pachtgrundstück handelt. Jeder Wechsel muss aus rechtlichen Gründen vertraglich abgesichert werden.
Die Weiter- bzw. Übergabe eines Gartens an einen Interessenten erfolgt also nur über den Vorstand. Dieser entscheidet auch über die Aufnahme.
Was muss ich tun, wenn ich meine Vereinsmitgliedschaft beenden möchte?
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft (und somit auch Ihr Pachtverhältnis) kündigen möchten, so muss das bis zum 30. November eines Jahres und spätestens 3 Monate vorher dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Muss ich Mitglied im Verein werden, wenn ich einen Garten pachte?
Ja. Jeder Pächter muss Vereinsmitglied werden und die entsprechenden Kosten tragen (siehe unter "Welche Kosten fallen an?").
Welche Kosten fallen an?
Die Pflanzen, die Laube und alles, was sich auf der Parzelle an Gerätschaften zur Gartenarbeit sowie an möglichen Einrichtungen befindet, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Wie viel das ist, unterscheidet sich von Parzelle zu Parzelle. Sie kaufen es dem Vorpächter ab - es gehört dann tatsächlich Ihnen. Die reine Fläche bzw. das Grundstück selbst pachten Sie.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen sowie einer Kaution in Höhe von 150 Euro (die zu Beginn der Mitgliedschaft zu zahlen ist) fallen laufende Zahlungen an. Darunter beispielsweise:
- der Vereinsbeitrag,
- die jährliche Pacht,
- Versicherungsschutz,
- Wasserkosten.
Die Höhe dieser Beträge ist in jedem Verein verschieden. Die jährlichen Gesamtkosten betragen bei uns etwa 180 Euro. Das hängt auch ab von dem jeweiligen ermittelten Eigenwasserverbrauch auf der Parzelle sowie von der Teil- oder Nichtteilnahme an der Gemeinschaftsarbeit.
Der Bezug einer Verbandszeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Was muss ich als Pächter einer Parzelle beachten?
Zuallererst: Rücksicht nehmen.
In unserer Kleingartenanlage wollen wir gut nachbarschaftlich zusammenleben und unsere Gärten sowie die gemeinschaftlichen Anlagen pflegen.
Ihr Garten muss kein Vorzeige-Garten sein, allerdings sollte Ihr Nachbar nicht von Überwucherungen und Unkraut aus ihrer idyllischen Grünoase beeinträchtigt werden. Eine regelmäßige Pflege ist also von Vorteil.
Worauf es noch zu achten gilt, kann in der Gartenordnung nachgelesen werden.
Ist die Gemeinschaftsarbeit Pflicht?
Mit der Vereinsmitgliedschaft verpflichtet sich der Pächter an den erforderlichen Arbeiten zur Unterhaltung und Pflege der Anlage teilzunhemen. Bei dem jeweils zweistündigen Gemeinschaftsdienst (von April bis Oktober) geht es also darum, einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Acht Stunden insgesamt fallen für jeden Pächter innerhalb einer Gartensaison an.
Nicht geleistete Arbeitsstunden sind entgeltlich zu entrichten (je nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 15 Euro abgerechnet - bei acht fehlenden Stunden immerhin 120 Euro, die auf der Jahresabrechnung erscheinen).
Unsere Termine zum Gemeinschaftsdienst stehen unter "Termine".
Gibt es einzuhaltende Ruhezeiten?
Mittagsruhe ist von 13 bis 15 Uhr.
Lärmende Gartengeräte und Werkzeuge dürfen demnach nur von montags bis samstags zwischen 8 und 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr betrieben werden.
An Sonn- und Feiertagen ist auf Lärm gänzlich zu verzichten.
Gibt es Strom auf den Parzellen?
Nein. Es wird aber der Einsatz von umweltfreundlichen Solaranlagen geduldet.
Sind auf den Parzellen Toiletten vorhanden?
Nein. Auf den einzelnen Parzellen ist kein Abwasseranschluss vorhanden. Der Einsatz von einer Bio- oder Campingtoilette ist möglich - dann bitte auf eine fach- und umweltgerechte Entsorgung bzw. Kompostierung achten. Das Entsorgen ins Gebüsch, in den Wald oder in Gräben ist verboten.
Neben dem Vereinsheim befindet sich ein Häuschen mit Gemeinschaftstoiletten. Jedes Vereinsmitglied bekommt dafür seinen eigenen Schlüssel ausgehändigt.
Kann ich meine Laube vergrößern, etwas dazubauen oder Nebengebäude auf meiner Parzelle errichten?
Bauliche Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters. An- und Neubauten sind genehmigungspflichtig. Nähere Infos dazu gibt es in der "Gartenordnung" unter "Baumaßnahmen".
Darf ich Tiere auf meiner Parzelle halten?
Nein, auch wenn es sich dabei um Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Mäuse usw. oder um Federtiere wie Hühner handelt.
Darf ich mein Haustier mitbringen, wenn ich den Kleingarten besuche?
Ja. Auf dem Vereinsgelände, also außerhalb der Parzelle, müssen aber alle Tiere an der Leine geführt werden.
Das "große Geschäft" des Tieres auf den Wegen bzw. öffentlichen Anlagen ist zu beseitigen.
Hecken- und Strauchschnitt: Ja. Aber wann?
Radikalschnitte sollten im Frühjahr und zum Herbst vorgenommen werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das radikale Abschneiden oder einen starken Rückschnitt von Hecken zwischen dem 1. März und 30. September. Grund ist der Vogelschutz, da Hecken Vögeln häufig als Brutplatz dienen.
Der Erhalt unserer Natur und Lebewesen ist uns ein großes Anliegen. Die Schaffung von Nistgelegenheiten sowie Futter- und Tränkplätzen für Vögel sollten jedem am Herzen liegen.
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